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FLECHSIG |
[20111104]
Angaben gemäß § 5
Telemediengesetz des Bundes (TMG, Art. 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung von
Vorschriften über bestimmte elektronische Informations
- und Kommunikationsdienste (Elektronischer -
Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG -
vom 26. Februar 2007, BGBl. I, 2007, S.
179) und DL-InfoV (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung)
vom 12. März 2010:
RA Professor Dr. Norbert P.
Flechsig ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer
Stuttgart (Urkunde) und im Anwaltsverein Stuttgart.
Mit Bestallungsurkunde vom 18. August 2006 hat die Rechtsanwaltskammer
Stuttgart Herrn Prof. Dr. Flechsig gemäß § 19 FAO in Verbindung mit §§ 66-68
BRAO ab dem 1. November 2006 zum Mitglied im Prüfungsausschuss "Fachanwalt
für Urheber- und Medienrecht" zunächst bis zum 31.10.2010 und sodann
bis zum 30.10.2014 bestellt. Weitere Mitglieder sind die Rechtsanwälte Prof.
Dr. E.H.Burkhardt, Dr. R. Kitzberger, LL.M., Dr. Wolfgang Herb.
Ich bin auch als of-counsel der Kanzlei Wesch&Buchenroth in Kernerstraße
43, 70182 Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, PR 720005, Telefon (0711) 22 00 94
0, Telefax (0711) 22 00 94 10, E-Mail: STR-law@wesch-buchenroth.com tätig.
Mit Urkunde vom 2.Dezember
2008 hat mir die Rechtsanwaltskammer Stuttgart gemäß § 43c Abs. 2 BRAO die
Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Urheber- und
Medienrecht" verliehen.
Die Adresse der Rechtsanwaltskammer
Stuttgart lautet: Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Körperschaft des
öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten Rechtsanwalt Frank E. R.
Diem, Königstraße 14, D-70173 Stuttgart, Telefon: 07 11 / 22 21 55-0, Telefax:
07 11 / 22 21 55-11, E-Mail: info@rak-stuttgart.de; www.rak-stuttgart.de
Die maßgeblichen
berufsrechtlichen Regelungen für den Anwaltsberuf sind:
- die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung,
die BRAGO.
- Für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs gelten die
"Standesregelung der Rechtsanwälte in der europäischen Gemeinschaft".
- Für ausländische Kolleginnen und Kollegen gilt das "Gesetz über
die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland".
Den Inhalt dieser Normen und entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften
(BRAO, BORA, FAO, CCBE-Berufsregeln und BRAGO) finden Sie unter der
Rubrik "Angaben gemäß § 5 TMG" auf der Homepage der BRAK unter www.brak.de. Im Übrigen können die einschlägigen
Gesetzestexte, die dem Mandatsvertrag zugrunde liegen (BRAO, BORA, FAO und RVG
ggf. auch weitere berufsrechtlichen Vorschriften der Internetseite
des BMJ entnommen werden.
Adresse des Anwaltsvereins Stuttgart:
Vertragsbedingungen,
die der rechtberatenden Dienstleistung insbesondere unterliegen:
Dem Mandat liegen ausschließlich individuell mit dem Mandanten vor
Monatserteilung ausführlich besprochene, für das jeweilige Mandat gültigen
Vertragsbedingungen zugrunde. Hierzu gilt, dass anwaltliche Vergütungen im
Einzelfall ausgehandelt oder durch das RVG gesetzlich bestimmt sind. Sie sind
daher nicht vom Rechtsanwalt „im Vorhinein festgelegt.” Die Pflicht zur
Bekanntgabe der voraussichtlichen Höhe der Gebühren auf Anfrage ist durch höchstrichterliche
Rechtsprechung geklärt und bedarf daher keiner weiteren Regelung. In
Teilbereichen meines anwaltlichen Berufsfeldes können sich die anwaltlichen
Gebühren nach Stundenhonoraren oder Pauschalvereinbarungen richten. Diese
orientieren sich jedoch stets an den Besonderheiten des Einzelfalles und sind
einer vorherigen Festlegung in der Regel nicht zugänglich.
Nachstehend finden Sie die Muster einer Vollmacht und
einer hiermit angebotenen RVG-Vereinbarung.
Haftpflichtversicherung: Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind
aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000
Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Für meine
Kanzlei besteht die Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V ALLGEMEINE
VERSICHERUNG AG, Taunusstraße 1, 65193 Wiesbaden, www.ruv.de.
Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte EU-Gebiet und die
Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Außergerichtliche Streitschlichtung: Bei Streitigkeiten zwischen
Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der
außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer, jier der RAK Stuttgart (gemäß § 73
Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der
Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer,
E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.