FLECHSIG



[01001-20210201]

Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz des Bundes (TMG, Art. 1 des Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations - und Kommunikationsdienste (Elektronischer - Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG - vom 26. Februar 2007, BGBl. I,  2007,  S. 179) und DL-InfoV (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung) vom 12. März 2010 sowie § 18 Abs. 1 und 2 MStV (Medienstaatsvertrag, GVBl. BW 2020, 429):

RA Prof. Dr. Norbert P. Flechsig ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.

Mit Bestallungsurkunde vom 18. August 2006 hat die Rechtsanwaltskammer Stuttgart Herrn Prof. Dr. Flechsig gemäß § 19 FAO in Verbindung mit §§ 66-68 BRAO ab dem 1. November 2006 zum Mitglied im Prüfungsausschuss "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" zunächst bis zum 31.10.2010, sodann bis zum 30.10.2014 und beendet am 30.10.2017 bestellt. Weitere Mitglieder sind die Rechtsanwälte Prof. Dr. E.H.Burkhardt, Dr. R. Kitzberger, LL.M., Dr. Wolfgang Herb.

Die Hauptniederlassung meiner Kanzlei nach § 10 Abs. 1 BORA, § 27 BRAO ist: Raitengasse 7 - 73630 Remshalden   07151- 97 00 00 - Telefax 07151-97 00 01 - Attorney@flechsig.biz - www.flechsig.biz – Für die gerichtliche wie ausschließlich anwaltliche Kommunikation bin ich unter www.bea-brak.de erreichbar.  

Mit Urkunde vom 2.Dezember 2008 hat mir die Rechtsanwaltskammer Stuttgart gemäß § 43c Abs. 2 BRAO die Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht" verliehen. Diese Fachanwaltstätigkeit und -eigenschaft ist bis heute gegeben.

Die Adresse der Rechtsanwaltskammer Stuttgart lautet: Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Präsidenten Rechtsanwalt Frank E. R. Diem, Königstraße 14, D-70173 Stuttgart, Telefon: 07 11 / 22 21 55-0, Telefax: 07 11 / 22 21 55-11, E-Mail: info@rak-stuttgart.de; www.rak-stuttgart.de

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für den Anwaltsberuf sind:
-  die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung, die Fachanwaltsordnung, die BRAGO.
-  Für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs gelten die "Standesregelung der Rechtsanwälte in der europäischen Gemeinschaft".
-  Für ausländische Kolleginnen und Kollegen gilt das "Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland".

Den Inhalt dieser Normen und entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften (BRAO, BORA, FAO, CCBE-Berufsregeln und  BRAGO) finden Sie unter der Rubrik "Angaben gemäß § 5 TMG und § 18 MStV" auf der Homepage der BRAK unter www.brak.de. Im Übrigen können die einschlägigen Gesetzestexte, die dem Mandatsvertrag zugrunde liegen (BRAO und RVG ggf. auch weitere berufsrechtlichen Vorschriften) der Internetseite des BMJ entnommen werden.

Vertragsbedingungen, die der rechtberatenden Dienstleistung insbesondere unterliegen:
Dem Mandat liegen ausschließlich individuell mit dem Mandanten vor Monatserteilung ausführlich besprochene, für das jeweilige Mandat gültigen Vertragsbedingungen zugrunde. Hierzu gilt, dass anwaltliche Vergütungen im Einzelfall ausgehandelt oder durch das RVG gesetzlich bestimmt sind. Sie sind daher nicht vom Rechtsanwalt „im Vorhinein festgelegt.” Die Pflicht zur Bekanntgabe der voraussichtlichen Höhe der Gebühren auf Anfrage ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt und bedarf daher keiner weiteren Regelung. In Teilbereichen meines anwaltlichen Berufsfeldes können sich die anwaltlichen Gebühren nach Stundenhonoraren oder Pauschalvereinbarungen richten. Diese orientieren sich jedoch stets an den Besonderheiten des Einzelfalles und sind einer vorherigen Festlegung in der Regel nicht zugänglich.

 
Haftpflichtversicherung:  Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Für meine Kanzlei besteht die Berufshaftpflichtversicherung bei der R+V ALLGEMEINE VERSICHERUNG AG,  Taunusstraße 1,  65193 Wiesbaden, 
www.ruv.de. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf das gesamte EU-Gebiet und die Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Außergerichtliche Streitschlichtung
: Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer, hier der
RAK Stuttgart (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer, E-Mail: schlichtungsstelle@brak.de.



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