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Film- und Medienrecht - Eine Einführung für Produzenten - Medienrechtliche Grundlagen - Inhaltsverzeichnis aktuell zum downloaden
[aus dem Vorwort zu Band 1, 14. Aufl. 2009/10 - In Vorbereitung]
Das Vorlesungsskript Film- und Medienrecht ist aus den Vorträgen an der Filmakademie Ludwigsburg seit dem Jahre 1991 entstanden.
Medienrecht als Rechtsdisziplin für das Film-, Presse-, Rundfunkrecht hat die nationalen und europäischen Grundlagen des Medienrechts ebenso wie die diese Rechtsgebiete bestimmenden, medienübergreifenden, gemeinsamen Rechtsgrundsätze aufzuzeigen; Medienrecht sollte ferner die Organisation, Finanzierung und Marktstrukturen des Massenkommunikationswesens und diejenigen wichtigen Regeln der allgemeinen Rechtsordnung, die für das Medienrecht von besonderer Bedeutung sind, insbesondere das Recht der Medienrecherche und der Medienberichterstattung darstellen.
Diese Darstellung unternimmt diesen Versuch, zugeschnitten auf die Bedürfnisse der die Produktion Lernenden, und sie geht darüber hinaus: Sie gibt einerseits einen Überblick über diese Grundzüge des Medienrechts, das sich als eigenständige Rechtsdisziplin der Massenkommunikation seit Beginn der 80er Jahre etabliert hat. Hierbei soll ein Querschnitt durch alle diejenigen Rechtsgebiete und Rechtsmaterien ansatzweise aufgezeigt werden, die für den Film wichtig sind, eingeschlossen das Medium Rundfunk und hierbei insbesondere der Teilbereich Fernsehen. Andererseits stellt der Film eine eigenständige Werkschöpfung dar; verfassungsrechtlich kann Film als die Gesamtheit der im Filmwesen eingesetzten persönlichen und sächlichen Mittel und Leistungen einschließlich ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Grundlagen unter Einschluss der Erzeugnisse des Filmschaffens definiert werden. Hierfür sind mithin nicht nur arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Umstände erheblich; im Zentrum des Interesses eines Produzenten - und die Vorlesungen wurden vor der Produktionsklasse gehalten - steht das Urheberrecht am Filmwerk. Ferner sind für die Filmproduktion als Berichterstattung durch und mit Film erheblich das Persönlichkeitsrecht und hierbei insbesondere der Bildnisschutz. Filmrecht heißt für angehende Produzenten auch Gesellschaftsrecht. Kenntnisse im Rechtsverkehr, das Lizenzvertragsrecht runden - sofern man dies überhaupt sagen kann - diesen Interessenbereich ab.
Der Rechtsschutz des Films kann nicht mehr allein nationalstaatlich begriffen werden. Die Europäische Union und hierbei insbesondere der Vertrag von Maastricht haben gezeigt, dass auch im Filmrecht die Ubiquität dieser schöpferischen Leistung besondere rechtliche Vorkehrungen im schrankenlosen Europa fordert. Die EU sind dem durch die Bestrebungen zur Harmonisierung von Filmrechten in verschiedenen Richtlinien unter anderem zur Schutzdauer, zum Vermiet- und Verleihrecht sowie zum Satelliten- und Kabelweiterleitungsrecht gerecht geworden. Ihre Umsetzungen sind überwiegend bis heute abgeschlossen. Mit der nunmehr geplanten Harmonisierung der Urheber- und Leistungsschutzrechte wird sich erweisen, ob und wie das Medium Film sich den täglich neu zu definierenden Anforderungen an AV-Medien mit den Begriffen wie beispielsweise pay-tv oder video-on-demand hat stellen können und wie hiermit umzugehen ist. Für den angehenden Filmhersteller, den Produzenten soll diese Arbeit eine Möglichkeit bieten, sich im Studium auf diese Anforderungen der Praxis in der Zukunft vorzubereiten und hierauf gewappnet zu sein. Es wäre schön, wenn dies gelänge. Vielleicht können dann die Fragen: Was ist ein Produktionsleiter? Welche Aufgaben fallen in seinen Tätigkeitsbereich? Welche Wechselbeziehungen innerhalb des Teams und der Produktion gibt es? Wie sind die Aufgaben voneinander abgegrenzt? besser beantwortet werden.
Ich widme deshalb dieses Skript allen Studenten der Produktionsklassen der Filmakademie Ludwigsburg, ohne die diese Arbeit nicht entstanden wäre. An vielen Stellen fehlen schriftliche Ausführungen, die im Unterricht - teilweise verkürzt - zwar vorgetragen wurden, aber noch nicht ausformuliert werden konnten. Ein vertieftes Studium kann nur unter Heranziehung der einschlägigen Literatur gelingen. Ich hoffe und wünsche, dass die Fortsetzung der Lehrtätigkeit dazu führen wird, das Skript ständig so zu ergänzen, dass man einmal von einem Lehrbuch Medien- und Filmrecht für Produzenten sprechen kann.
Die Darlegungen verzichten weitgehend auf Anmerkungen oder die Angabe einer weiterführenden Literatur unmittelbar im Text. Im Abschnitt Materialien und Literatur sind ergänzende Hinweise eingestellt.
Der Teil Vertragsmuster wird als Band II des Skripts unter dem Titel Filmrechtliches Vertragshandbuch, Musterverträge zum Film- und Medienrecht, dessen Veröffentlichung im 2002 geplant ist, mit Diskette herausgegeben und steht besonders zur Verfügung. Hierauf wird unter dem Kapitel Lizenzvertragsrecht verwiesen.
Das Bessere ist der Feind des
Guten. Dies trifft auch für diese
Einführung in das Film- und Medienrecht für Produzenten zu,
weshalb ich für jeden Verbesserungsvorschlag dankbar bin.
Ludwigsburg im Herbst 2008
Professor Dr. Norbert P. Flechsig