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Rechtsform und Finanzierung

Die Filmakademie Baden-Württemberg ist in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH organisiert. Seit 1997 wird die Filmakademie aus dem Haushalt des Landes Baden-Württemberg finanziert. Gegenstand des Unternehmens ist die projektbezogene Ausbildung, die Forschung und Entwicklung im Bereich der Filmgestaltung und Film- und Medienproduktion.

Die Filmakademie Baden-Württemberg gehört dem tertiären Bildungsbereich an. Nach dem vom Landtag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Filmakademiegesetzes vom 07. Mai 2003 ist die an der Filmakademie nach vier Jahren erfolgreich abgeschlossene Ausbildung vergleichbaren berufsbefähigenden Abschlüssen an staatlichen Kunsthochschulen gleichgestellt und somit staatlich anerkannt.

  1. Filmakademie Baden-Württemberg hier.
  2. Filmakademiegesetz vom 25.Februar 1992 (GBI. S. 115), zuletzt geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 17. Juni 1997 (GB1. S. 278) - veraltet, siehe hierzu nachfolgend Nr. 3 und 4 (AkademienG).
  3. Gesetz zur Änderung des Filmakademiegesetzes vom 8. Mai 2003. -
  4. Gesetz über die Film- und die Popakademie und die Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg
    (Akademiengesetz - AkadG)
  5. Verordnung der Landesregierung über die Zuständigkeiten und die Studiengebühren nach dem Akademiengesetz
  6. (AkadG-Zuständigkeits- und Gebührenverordnung) vom 27. Mai 2003.
  7. Verordnung des Staatsministeriums über die Prüfung in den Diplomstudiengängen »Film und Medien«, »Produktion« und »Filmmusik und Sounddesign« an der Filmakademie Baden-Württemberg vom 6. Dezember 2005; Filmakademie-Prüfungsverordnung.
  8. Verordnung des Staatsministeriums zur Änderung der Verordnung über die filmgestalterische Eignungsprüfung und weitere Zulassungsvoraussetzungen für die Studiengänge an der Filmakademie Baden-Württemberg vom 6. Dezember 2005.
  9. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg vom 1.1.2005 in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung Hochschulrechtlicher Vorschriften vom 9.12.2004.


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