Rechtsform und Finanzierung
Die Filmakademie Baden-Württemberg ist in der Rechtsform einer
gemeinnützigen GmbH organisiert. Seit 1997 wird die Filmakademie
aus dem Haushalt des Landes Baden-Württemberg finanziert.
Gegenstand des Unternehmens ist die projektbezogene Ausbildung, die
Forschung und Entwicklung im Bereich der Filmgestaltung und Film- und
Medienproduktion.
Die Filmakademie Baden-Württemberg gehört dem tertiären
Bildungsbereich an. Nach dem vom Landtag beschlossenen Gesetz zur
Änderung des Filmakademiegesetzes vom 07. Mai 2003 ist die an der
Filmakademie nach vier Jahren erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
vergleichbaren berufsbefähigenden Abschlüssen an staatlichen
Kunsthochschulen gleichgestellt und somit staatlich anerkannt.
- Filmakademie Baden-Württemberg hier.
- Filmakademiegesetz vom 25.Februar 1992 (GBI. S. 115),
zuletzt geändert durch Artikel 18 der Verordnung vom 17. Juni 1997
(GB1. S. 278) - veraltet, siehe hierzu nachfolgend Nr. 3 und 4
(AkademienG).
- Gesetz zur Änderung des
Filmakademiegesetzes vom 8. Mai 2003. -
- Gesetz über die Film- und die Popakademie und die
Akademie für Darstellende Kunst Baden-Württemberg
(Akademiengesetz - AkadG)
- Verordnung der Landesregierung über die
Zuständigkeiten und die Studiengebühren nach dem
Akademiengesetz
(AkadG-Zuständigkeits- und
Gebührenverordnung) vom 27. Mai 2003.- Verordnung
des Staatsministeriums über die Prüfung
in den Diplomstudiengängen
»Film und Medien«, »Produktion« und
»Filmmusik und Sounddesign« an der Filmakademie
Baden-Württemberg vom 6. Dezember 2005; Filmakademie-Prüfungsverordnung.
- Verordnung des Staatsministeriums zur Änderung der
Verordnung über die filmgestalterische
Eignungsprüfung und weitere Zulassungsvoraussetzungen für
die Studiengänge an der Filmakademie Baden-Württemberg vom 6.
Dezember 2005.
- Landeshochschulgesetz
Baden-Württemberg vom 1.1.2005 in der Fassung des Zweiten
Gesetzes zur Änderung Hochschulrechtlicher Vorschriften vom
9.12.2004.