Rechtswissenschaftliche Fakultät der
Eberhard-Karls
Universität Tübingen
Professor Dr. Norbert P. Flechsig
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Hinweise für
häusliche Arbeiten:
Eine häusliche Arbeit kann bei mir mit dem folgenden Antrag mit Merkblatt
und nach vorheriger persönlicher Rücksprache in meiner
Sprechstunde (grundsätzlich nach der Vorlesung) gefertigt werden.
>Der Arbeit ist eine Erklärung
über redliches wissenschaftliches Arbeiten beizufügen, wonach
u.a. keine unerlaubten Hilfsmittel p.p.verwendet wurden. Im
Übrigen siehe die Hinweise und Regeln
der Fakultät. betreffend die
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis.
Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen gebe ich folgende Hinweise zu
Promotionsvorhaben:
An interessierte Studenten und Referendare: Auf Grund
meiner Tätigkeit als Anwalt und
Honorarprofessor sind auch meine Möglichkeiten zur Betreuung von
Promotionen beschränkt. Um unnötige Anfragen zu vermeiden,
weise ich an dieser Stelle darauf hin, dass die Annahme als
Doktorandin/Doktorand einen Studienabschluss in Tübingen
mindestens mit der Note "vollbefriedigend" voraussetzt. Ferner muss ein
mit "gut" bestandener Seminarschein in den Bereichen Geistiges Eigentum
I oder II oder in den Bereichen Gesellschafts- oder Wirtschaftsrecht
erworben worden sein. Hinzu treten die Voraussetzungen der
Promotionsordnung der Juristischen Fakultät in der jeweils
gültigen Fassung.
Falls Sie bei Vorliegen dieser Voraussetzungen eine
Promotion bei mir erwägen, bitte ich, den hier abrufbaren Anfragebogen für Promotionen mir
ausgefüllt zukommen zu lassen. Ich werde sodann Kontakt zu Ihnen
aufnehmen.
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Aktuell: Vorlesung Sommersemester 2011
Urheber- und
Verlagsrecht