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Seminar WS 2002/2003
Neuere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Urheberrecht insbesondere
zur Rechtseinräumung an neuen Werknutzungsarten
(Entscheidungen,Musterbesprechung und Unterlagen (UrhG, UrhWahrnG)
Zum Urhebervertragsrecht 2002 eingeschlossen die Änderungen
des UrhG durch das Gesetz zur Schuldrechtsmodernisierung
Ziel der Veranstaltung:
Die im Stil eines Seminars gestaltete Vorlesung diente der Vermittlung
vertiefter Kenntnisse im Urheberrecht anhand urheberrechtlicher Entscheidungen
des BGH und des BVerfG zum Recht am Geistigen Eigentum auch im Lichte des
Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Anhand der jeweiligen Judikate gewannen die Teilnehmer einen konkreten
Einblick in die vielfältigen Fallgestaltungen des Urheber- und Leistungsschutzrechts
sowie des allgemeinen, zivilrechtlichen Medienrechts.
Ergänzend vermittelte die Veranstaltung Grundlagen des Urhebervertragsrecht
und seine Änderungen durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz.
Nachstehend einige ausgesuchte Referate:
Wolfgang Bisle:
Privilegierte Bildberichterstattung - Zeitungsbericht als Tagesereignis
Leon Steenkamp:
The Protection of Non-nationals in terms of South African and German Copyright
Law
Frauke Wenzl:
Nachträgliche angemessene Beteiligung eines Urhebers an unerwartet
hohen Erträgnissen - Bestsellerparagraph