FLECHSIG


[13000neu]

Professor Dr. Ulrich Bälz
Professor Dr. Norbert P. Flechsig
Dr. Thomas Sambuc LL.M.
Dr. Alexander Klett LL.M.
Dr. Ekkehard Stolz

Ankündigung Seminar SS 2004

Designrecht

Zusammen mit Prof. Bälz und den Kollegen Dr. Sambuc, Dr. Klett und Dr. Stolz biete ich im Sommersemester das Seminar zu Fragen des Urheberrechts, des Geschmackmusterrecht s und des Markenrechts an.

Vorbesprechung: Donnerstag, den 5. Februar 2004, 15 Uhr, Wilhelmstraße 7.

Termin:    Ganztags am Freitag, dem 25. Juni 2004 - ganztägig im Hause Bälz
Beginn:    9:00 bis ca. 17 Uhr
Eignung:     5. Semester ff. - Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO / § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 PromO.

Produktdesign dient heute nicht mehr nur der gefälligen Gestaltung von Gegenständen, die jeweils eigenen Gebrauchszwecken dienen, sondern hat sowohl als Wirtschaftsgut, wie auch als Absatzinstrument einen Eigenwert gewonnen.
Dem will die voraussichtlich 2004 in Kraft tretende Reform des Geschmacksmustergesetzes Rechnung tragen. Vorausgegangen ist die inhaltlich übereinstimmende Regelung des Designrechts auf europäischer Ebene durch die Einführung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters vor 2 Jahren. Dazu liegen erste Erfahrungen vor.
Ausgehend von dem für Designschutz in erster Linie maßgeblichen Geschmacksmusterrecht will das Seminar weitere Schutzmöglichkeiten ausloten, vor allem die durch das Urheberrecht und den Schutz von dreidimensionalen Marken.
Bei dem Seminar handelt es sich um eine Lehrveranstaltung i. S. v. § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO / § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 PromO.


Referate:

Teil I:     Urheberrecht
  1. Voraussetzungen des Urheberrechtsschutzes an Werken der bildenden Kunst: Ist der Designer (auch) ein Urheber? Das Merkmal der Ausdrucksform als generelle Schutzvoraussetzung für urheberrechtlichen Werkschutz (Referat vergeben)
  2. Der Anwendungsbereich des § 43 UrhG für angestellte Designer
  3. Strukturen des Lizenzvertrages designschaffender freier Mitarbeiter als Urheber
  4. Schutz von Design als angewandte Kunst am Beispiel von Sitzmöbeln (Referat vergeben)
Teil II:     Geschmacksmusterrecht
  1. Schutz von Kfz-Teilen am Beispiel von Autofelgen (Referat vergeben)
  2. Gemeinschaftsgeschmacksmuster und dreidimensionale Gemeinschaftsmarke: alternativer oder kumulativer Schutz / Unterschiede und Gemeinsamkeiten
  3. Auswirkungen der Gemeinschaftsgeschmacksmuster-VO auf den urheberrechtlichen Designschutz
  4. Ausschlüsse vom Schutz als GGM gem. Art 8 I GGM-VO (technische Funktion)
  5. Ausschlüsse vom Schutz als GGM gem. Artt. 4 II a, 8 II, III und 110 GGM-VO (unsichtbare Bauelemente, „must fit“, „must match“ und Reparaturteile)
  6. Der Begriff der „Offenbarung“ in Art. 7 I 1 GGM-VO
  7. Der Begriff der „Eigenart“ in Art. 6 GGM-VO
  8. Der Schutzumfang des GGM gem. Art. 10 GGM-VO
Teil III:    Markenrecht
  1. Grenzen und Möglichkeiten des Designschutzes aufgrund von § 3 II Nr. 1 und 3 MarkenG und von Art. 7 e) i) und iii) Gemeinschaftsmarken-VO (Referat vergeben)
  2. Unterscheidungskraft bei dreidimensionalen Marken nach deutschem und EU-Recht

* * *
Bedingungen der Ausarbeitung

Ihre Arbeit sollte grundsätzlich nicht mehr als 20 Seiten umfassen (ca . 1/4 Korrekturrand, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, üblicher Buchstabenabstand), der Vortrag bzw. die Präsentation insgesamt maximal 20 Minuten! betragen. Bitte geben Sie Ihre gedruckte Seminararbeit in zweifacher Ausfertigung 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ab und zusätzlich eine Digitalkopie (pdf) an die Adresse Attorney@t-online.de, die auf der Homepage der Universität gespeichert wird.

In Ergänzung dazu bitten wir um die Erstellung eines Thesenpapiers, das höchstens 2 DIN A 4-Seiten umfassen sollte. Dieses Thesenpapier dient für alle anderen Seminarteilnehmer als Kurzübersicht (Gliederung, stichwortartige Aufstellung, Zusammenfassung) und ist am ersten Veranstaltungstag in einer Ausfertigungsanzahl, die dem Teilnehmerkreis entspricht,  mitzubringen. Bitte legen Sie bei Abgabe Ihrer beiden Seminararbeiten ein Exemplar des Thesenpapiers bei.

Der Vortrag soll mittels Powerpoint und Videobeamer technisch unterstützt vorgetragen werden.
   
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Professor Dr. Norbert P. Flechsig, Raitengasse 7, 73630 Remshalden, Telefon 07151 970000; Fax 970001; E-Mail: Attorney@t-online.de; www.attorney-flechsig.de

Rechtsanwalt Dr. Thomas Sambuc, LL.M,, LIECHTENSTEIN.KÖRNER.PARTNER, Heidehofstraße 9, D-70184 Stuttgart, E-Mail: info@lkpa.de; Telefon 0711 48979-0; Fax: 4897935

Rechtsanwalt Dr. Alexander Klett LLM, GLEISS LUTZ Rechtsanwälte, Maybachstraße 6, D-70469 Stuttgart, E-Mail: alexander.klett@gleisslutz.com  - Secretary: Debora Bauer, Tel. 0711 8997-360, Fax 0711 855096, E-Mail: debora.bauer@gleisslutz.com


back