Professor Dr. Ulrich Bälz
Professor Dr. Norbert P. Flechsig
Dr. Thomas Sambuc LL.M.
Dr. Alexander Klett LL.M.
Dr. Ekkehard Stolz
Ankündigung Seminar SS 2004 Designrecht
Zusammen mit Prof. Bälz
und den Kollegen Dr. Sambuc, Dr. Klett und Dr. Stolz biete ich im Sommersemester
das Seminar zu Fragen des Urheberrechts, des Geschmackmusterrecht s und
des Markenrechts an.
Vorbesprechung: Donnerstag, den 5. Februar 2004, 15 Uhr, Wilhelmstraße
7.
Termin: Ganztags am Freitag, dem 25.
Juni 2004 - ganztägig im Hause Bälz
Beginn: 9:00 bis ca. 17 Uhr
Eignung: 5. Semester ff. - Lehrveranstaltung
i.S. von § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO / § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO
2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 PromO.
Produktdesign dient heute nicht mehr nur der
gefälligen Gestaltung von Gegenständen, die jeweils eigenen Gebrauchszwecken
dienen, sondern hat sowohl als Wirtschaftsgut, wie auch als Absatzinstrument
einen Eigenwert gewonnen.
Dem will die voraussichtlich 2004 in Kraft tretende Reform des Geschmacksmustergesetzes
Rechnung tragen. Vorausgegangen ist die inhaltlich übereinstimmende
Regelung des Designrechts auf europäischer Ebene durch die Einführung
des Gemeinschaftsgeschmacksmusters vor 2 Jahren. Dazu liegen erste Erfahrungen
vor.
Ausgehend von dem für Designschutz in erster Linie maßgeblichen
Geschmacksmusterrecht will das Seminar weitere Schutzmöglichkeiten ausloten,
vor allem die durch das Urheberrecht und den Schutz von dreidimensionalen
Marken.
Bei dem Seminar handelt es sich um eine Lehrveranstaltung i. S. v. §
8 Abs. 2 lit. b JAPrO / § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs.
1 lit. b, Abs. 2 PromO.
Referate:
Teil I: Urheberrecht
Voraussetzungen des Urheberrechtsschutzes an Werken der bildenden
Kunst: Ist der Designer (auch) ein Urheber? Das Merkmal der Ausdrucksform
als generelle Schutzvoraussetzung für urheberrechtlichen Werkschutz
(Referat vergeben)
Der Anwendungsbereich des § 43 UrhG für angestellte Designer
Strukturen des Lizenzvertrages designschaffender freier Mitarbeiter
als Urheber
Schutz von Design als angewandte Kunst am Beispiel von Sitzmöbeln
(Referat vergeben)
Teil II: Geschmacksmusterrecht
Schutz von Kfz-Teilen am Beispiel von Autofelgen (Referat vergeben)
Gemeinschaftsgeschmacksmuster und dreidimensionale Gemeinschaftsmarke:
alternativer oder kumulativer Schutz / Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Auswirkungen der Gemeinschaftsgeschmacksmuster-VO auf den urheberrechtlichen
Designschutz
Ausschlüsse vom Schutz als GGM gem. Art 8 I GGM-VO (technische
Funktion)
Ausschlüsse vom Schutz als GGM gem. Artt. 4 II a, 8 II, III
und 110 GGM-VO (unsichtbare Bauelemente, „must fit“, „must match“ und Reparaturteile)
Der Begriff der „Offenbarung“ in Art. 7 I 1 GGM-VO
Der Begriff der „Eigenart“ in Art. 6 GGM-VO
Der Schutzumfang des GGM gem. Art. 10 GGM-VO
Teil III: Markenrecht
Grenzen und Möglichkeiten des Designschutzes aufgrund von §
3 II Nr. 1 und 3 MarkenG und von Art. 7 e) i) und iii) Gemeinschaftsmarken-VO
(Referat vergeben)
Unterscheidungskraft bei dreidimensionalen Marken nach deutschem
und EU-Recht
* * *
Bedingungen der Ausarbeitung
Ihre Arbeit sollte grundsätzlich nicht mehr als 20 Seiten umfassen
(ca . 1/4 Korrekturrand, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, üblicher
Buchstabenabstand), der Vortrag bzw. die Präsentation insgesamt maximal
20 Minuten! betragen. Bitte geben Sie Ihre gedruckte Seminararbeit in zweifacher
Ausfertigung 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ab und zusätzlich eine
Digitalkopie (pdf) an die Adresse Attorney@t-online.de, die auf der Homepage
der Universität gespeichert wird.
In Ergänzung dazu bitten wir um die Erstellung eines Thesenpapiers,
das höchstens 2 DIN A 4-Seiten umfassen sollte. Dieses Thesenpapier
dient für alle anderen Seminarteilnehmer als Kurzübersicht (Gliederung,
stichwortartige Aufstellung, Zusammenfassung) und ist am ersten Veranstaltungstag
in einer Ausfertigungsanzahl, die dem Teilnehmerkreis entspricht,
mitzubringen. Bitte legen Sie bei Abgabe Ihrer beiden Seminararbeiten ein
Exemplar des Thesenpapiers bei.
Der Vortrag soll mittels Powerpoint und Videobeamer technisch
unterstützt vorgetragen werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Professor Dr. Norbert P. Flechsig, Raitengasse 7, 73630 Remshalden, Telefon
07151 970000; Fax 970001; E-Mail: Attorney@t-online.de; www.attorney-flechsig.de
Rechtsanwalt Dr. Thomas Sambuc, LL.M,, LIECHTENSTEIN.KÖRNER.PARTNER,
Heidehofstraße 9, D-70184 Stuttgart, E-Mail: info@lkpa.de; Telefon 0711 48979-0; Fax:
4897935