FLECHSIG


[13000neu]
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen

Professor Dr. Georg Sandberger
Professor Dr. Norbert P. Flechsig
Dr. Alexander Klett LL.M.

Ankündigung Blockseminar der Juristischen Universität der Universität Tübingen

Wintersemester 2004/5

Internet und Urheberrecht
- Urheberrecht im Internet: Haftung und Einstandspflicht für die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten im Lichte medienerechtlicher Haftungsbestimmungen im besonderen


Themenübersicht der vergebenen Referate

Wintersemester 2004/5
Freitag, den 4. Februar 2005, Beginn 9.30 bis ca: 17.00 Uhr
im Fürstenzimmer des Schlosses Hohentübingen

Vorbesprechung war am Freitag, den 9. Juli 2004, 14 Uhr, Wilhelmstraße 7, Raum 239; weitere Teilnehmer sind willkommen. Anmeldung bitte an Prof. Flechsig oder Prof. Sandberger.

Termin:    Ganztags am Freitag, dem 4. Februar 2005 - ganztägig im Schloss Hohentübingen - Fürstenzimmer
Beginn:    9:30 bis ca. 17 Uhr
Eignung:   5. Semester ff. - Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO / § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 PromO.

Referate:

Themenübersicht der zu vergebenden Referate und geplanten Themen:

I.     Urheberrecht und Telekommunikationsrecht
    1. Urheberrecht und Haftung im Internet aus U.S.-amerikanischer Sicht - Der Fall Napster und vergleichbarer Rechtsschutz nach deutschem Recht (noch frei)
    2. Urheberrecht in Russland im Lichte der Vorgaben der europäischen Richtlinie zur Informationsgesellschaft (Tatiana Khoroshukhinia)
    3. Urheberrecht und Haftung im Internet aus Sicht des Vereinigten Königreichs (noch frei)
    4. Urheberrecht und Haftung im Internet aus Europäischer Sicht - Primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht sowie Europäische Vorhaben als Referenzbestimmungen nationaler Regelungen (Sonja Lattmann)
    5. Content-, Access- und Caching-Provider-Haftung nach MDiensteStV und TDG und ihre Abgrenzung zur mittelbaren Störerhaftung - Ist die Abgrenzung zwischen MdiensteStV und TDG  überholt? - [Hierzu: Drittes Strukturpapier der DLM zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten] (Florian Ranzinger)
    6. Zivil- und strafrechtliche Mittel gegen die Abwehr von Spam unter Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten in Deutschland  (Ferdinand Winter)
II.     Sonderfragen des geistigen Schaffens im Internet    
    1. Die Parodie im Lichte des Urheberrechts und der Kunstfreiheit - Inhalt und Grenzen im Lichte höchstrichterlicher Rechtsprechung - BGH NJW 2001, 603 - Satirische Auseinandersetzung mit Fernsehshow - Ḱs Mattscheibe; BVerfG NJW 2000, 598 - Germania 3 - Zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberrecht (Florian Loyal)
    2. Die 7. Kartellrechtsnovelle und ihre Auswirkungen auf Verwertungsgesellschaften- Alles beim Alten?  Mit dem Schwerpunkt:  der Vorschlag der für eine europäische Rechtsvorschrift über die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften und die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschus betreffend die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Binnenmarkt vom 16.4.2004 [KOM(2004) 261 endgültig] -  Inhalt und Bedeutung der EG-VO 1/2003 (Nico Niese
III.     Noch weitere freie Themen u.a. zu Korb II unter besonderer Entwicklung des Internetrechts

  1. Voraussetzungen und Notwendigkeiten des Erwerbs unbekannter Nutzungsarten - Ist § 31 Abs. 4 UrhG noch zeitgemäß?
  2. Der Entwurf der Bundesregierung zu Korb II - Inhalt und Umfang zukünftiger Urheberrechtsregelung
  3. Auskunftsansprüche nach § 13a UklaG - eine Hilfe gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz? 
  4. Sperrungsverfügungen gegen Access-Provider als Mittel des Rechtsschutzes gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz?
  5. Die Bedeutung des Herkunftslandprinzip des MediendiensteStV und des TDG für das Urheberrecht und urheberrechtliche Nutzungen
  6. Urheberrechtliche Probleme beim Einsatz von Multimedia und Internet an Hochschulen
  7. Verantwortlichkeiten im Konzern für Diensteanbietung 
* * *

Bedingungen der Ausarbeitung


Ihre Arbeit sollte grundsätzlich nicht mehr als 20 Seiten umfassen (ca . 1/4 Korrekturrand, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, üblicher Buchstabenabstand), der Vortrag bzw. die Präsentation insgesamt maximal 20 Minuten! betragen. Bitte geben Sie Ihre gedruckte Seminararbeit in zweifacher Ausfertigung 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ab und zusätzlich eine Digitalkopie (pdf) an die Adresse Attorney@t-online.de, die auf der Homepage der Universität gespeichert wird.

In Ergänzung dazu bitten wir um die Erstellung eines Thesenpapiers, das höchstens 2 DIN A 4-Seiten umfassen sollte. Dieses Thesenpapier dient für alle anderen Seminarteilnehmer als Kurzübersicht (Gliederung, stichwortartige Aufstellung, Zusammenfassung) und ist am ersten Veranstaltungstag in einer Ausfertigungsanzahl, die dem Teilnehmerkreis entspricht,  mitzubringen. Bitte legen Sie bei Abgabe Ihrer beiden Seminararbeiten ein Exemplar des Thesenpapiers bei.

Der Vortrag soll, wenn möglich mittels Powerpoint und Videobeamer technisch unterstützt vorgetragen werden. Auf Wunsch kann auch ein Overhead-Projektor zur Verfügung gestellt werden. Bitte teilen Sie Ihren diesbezüglichen Wunsch rechtzeitig mit.
   
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

RA Professor Dr. Norbert P. Flechsig, Raitengasse 7, 73630 Remshalden, Telefon 07151 970000; Fax 970001; E-Mail: Attorney@t-online.de; www.attorney-flechsig.de

Professor Dr. Georg Sandberger, Universität Tübingen, Wilhelmstraße 5, 72074 Tübingen,
georg.sandberger@uni-tuebingen.de - privat 07071 - 72872, Hakenweg 35, 72070 Tübingen.
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