FLECHSIG


[1311-2007-07-17]
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen

Professor Dr. Norbert P. Flechsig
Professor Dr. Dr. h.c. Georg Sandberger
Professor Dr. Thomas Sambuc LL.M
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Seminar im WS 2007/8

Urheberrecht im Wandel
Aktuelle Probleme des Urheberrechts/Korb II -
Haftung und Auskunftsanspruch im Widerstreit der Interessen

Termin:    Ganztags am Freitag, dem 8. Februar 2008 - Beginn 9.00 Uhr - der genaue Ort wird noch bekannt gegeben.

Beginn: 9:00 s.t. bis ca. 17 Uhr
Eignung:  5. Semester ff. - Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO / § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 PromO.
Die Vorlesung "Urheberrecht" sollte besucht worden sein.

Referate:

I.    Urheberrecht und Kartellrecht
  1. Urhebervertragsrecht und Kartellrecht (Art. 81 EGV, §§  1 und 2 GWB) - Andreas Hornung.
  2. Die Entstehung von Verwertungsgesellschaften und die Entwicklung des Wahrnehmungsgesetzes in Deutschland rechtsvergleichend zu der Entstehung und Entwicklung  des kollektiven Wahrnehmungssystems in den USA - Sabrina Gaiser
  3. Die Beteiligung der Wahrnehmungsberechtigten in GEMA, GVL und VG Wort sowie VFF - Wahrnehmung von Vergütungsansprüchen auf gesetzlicher Grundlage.
  4. Die Wahrnehmung der Urheberrechte durch Verwertungsgesellschaften - insbesondere nach dem neuen UrhWahrnG vom.1.1.2008 -  Amelie Winkhaus
    -    Literatur u.a. Hansen, Schmidt-Bischoffshausen - Ökonomische Funktionen von Verwertungsgesellschaften - Kollektive Wahrnehmung im Lichte von Transaktionskosten- und Informationsökonomik,  GRUR Int 2007 Heft 6, S. 461;  Nordemann - Urhebervertragsrecht und neues Kartellrecht gem. Art. 81 EG und § 1 GWB, GRUR 2007 Heft 3, S. 203.


II.     Änderungen des Urheberrechtsgesetzes im Jahre 2007 - neues UrhG am 1.1.2008
hierzu 1. Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 4.7.2007 (BT-Drs. 16/5939)
2. Protokoll der Sitzung des Bundestages vom 5.7.2007 (BT-Drs. Protokoll 16/108 - Auszug)
3. Empfehlung des Rechtsausschusses vom 10.9.2007 (BT-Drs. 582/1/07) und Stellungnahme des Bundesrates vom 21.9.2007.
4. Urheberrechtsänderungsgesetz vom 26.10.2007 [BGBl. 2007 I, S. 2513] - hier die konsolidierte Fassung.

  1. § 19a UrhG - Das Online-Übermittlungsrecht in Unterscheidung zum Recht der Vervielfältigung, Verbreitung und Sendung seine Auswirkungen zur Frage der en Erschöpfung.
  2. § 26 UrhG - Neues Folgerecht  im Lichte Europäischer Harmonisierung (Das 5. UrhÄG vom 10.11.2006, BGBl. I, 2006, 2587; BRatsDrs. 69/06).
  3. §§ 31 IV und 137L UrhG-neu - Der Wegfall der Nichtigkeit der Einräumung unbekannter Nutzungsarten und seine Auswirkungen auf die Praxis - Wegfall des § 31 IV UrhG und seine Folgerungen: §§ 31a, 88 I, 89 I, 137l UrhG-neu - Andreas Bahner.
  4. § 38 UrhG - Open Access der Archive der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten? - Möglichkeiten und Grenzen des Zugangs zu Archiven der Rundfunkanstalten im Lichte des Eigentumsrechts an Produktionen: Reichen die Vorschriften des Korb II aus?
  5. § 51 UrhG-neu - Das Zitatrecht in nationaler und internationaler Sicht - Notwendikeit der Änderung im Mulitmediazeitalter?!
  6. § 53a UrhG-neu - Elektronischer Kopienversand, § 53a UrhG - Gefährdung des Wissensstandorts Deutschland? (zuletzt Wandtke/Grassmann, ZUM 2006, 889) - Timo Schoos.
  7. §§ 54 ff. UrhG/RegE - Angemessene Vergütungsbestimmungen im  UrhG im Lichte der Vielzahl beteiligter Urheber und der technischen Nutzungsmöglichkeiten - Alexander Kappes.
  8. § 49 UrhG-neu: Überholtes Verständnis der aktuellen Informations- und Wissensvermittlung oder Enteignung der Verleger?
  9. § 13a UrhWahrnG-neu - Tarife für Geräte und Speichermeiden - Transparenz der Verteilung.
III.    Elektronischer Geschäftsverkehr und Verstärkung der Durchsetzung des Geistigen Eigentums
  1. §§ 97, 97a UrhÄG/RegE-DurchsetzungsRL - Anspruch auf Auskunft - Der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums (Art. 6: Änderung des Urheberrechtsgesetzes), vom 24.1.2007) idF des Regierungsentwurf vom  24.1.2007.
  2. Urheberrecht und Haftung der Telemedien (Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations - und Kommunikationsdienste (Elektronischer - Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz – ElGVG, Art. 1:) - Telemediengesetz [TMG] vom 1.3.2007 (BGBl. I, 2007, 179; hierzu BTagsDrs. 16/3078) - Meng Zhang.
  3. Die Haftung des Onlineproviders untrer besonderer Berücksichtigung der Rolex-Entscheidungen: Rolex I (BGHZ 158, 236) und  Rolex II (vom 19.4.2007 (I ZR 35/04 u.a.) und der Haftung von eBay (Urteil des BGH vom 12.7.2007 - I ZR 18/04 - eBay-Haftung für jugendgefährdende Medien) - Andreas Kübler.
  4. Haftung für Urheberrechtsverletzung und Markenrechtsverletzung bei der Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (Metatag) und Adwords im Internet. (BGH vom 18.5.2006 - I ZR 183/03 - Impuls; OLG Braunschweig WRP 2007, 435).
  5. Shift-TV - der internet-basierte Videorecorder und die Grenzen des Rechts der privaten Vervieläfltigung im Urheberrechtsgesetz; hierzu Poll, GRUR 2007, 476: Neue internetbasierte Nutzungsformen - Jörg Sammet.
  6. Die Auswirkungen der Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums auf Verletzermehrheiten - Andreas Lohbeck.
  7. Application of German Law to free Software / Open Source Licences -  The Waivers of Warranty and Liability and their Implications - Nina Buci.
IV.    Europäisches und internationales Urheberrecht
  1. Was sagt uns die Studie: "The Recasting of Copyright & Related Rights for the Knowledge Economy" des Institut for Information Law (IViR - http://www.ivir.nl) der Universität Amsterdam vom November 2006?- The study was commissioned by the European Commission's Internal  Market Directorat-General, in response to the invitation to tender Markt/2005/08/D. The view expressed and all recommendations made are those of the authors.
  2. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Ratsdok. 11245/05; KOM (2005) 276 endg.), BRatsDrs. 600/05., BTagsDr. 16/150 - Andreas Lohbeck.
V.    Das Rechtshistorische Thema   
  1. Die Entstehung von Verwertungsgesellschaften und die Entwicklung des Wahrnehmungsgesetzes in Deutschland rechtsvergleichend zu der Entstehung und Entwicklung  des kollektiven Wahrnehmungssystems in den USA - Sabrina Gaiser - siehe oben 1.2.
VI.    Ferner
u.a.  gegebenenfalls Anne-Kathrin Jirik, Tatjana Khoroshukina, Maria Zilidou, Philip Kohl, Ann-Katrin Jirik, Hanna Kristina Pantke mit der Verteidigung ihrer Hausarbeiten.

Hinweis: Weitere Themen können bei Bedarf gerne gestellt werden.

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Bedingungen der Ausarbeitung der Seminararbeit:

Die Arbeit sollte grundsätzlich nicht mehr als 20 Seiten umfassen (ca . 1/4 Korrekturrand, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, üblicher Buchstabenabstand), der Vortrag bzw. die Präsentation insgesamt maximal 20 Minuten! betragen. Bitte geben Sie Ihre gedruckte Seminararbeit in zweifacher Ausfertigung 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ab und zusätzlich eine Digitalkopie (pdf) an die Adresse Attorney@t-online.de, die auf der Homepage der Universität gespeichert wird.

In Ergänzung dazu bitten wir um die Erstellung eines Thesenpapiers, das höchstens 2 DIN A 4-Seiten umfassen sollte. Dieses Thesenpapier dient für alle anderen Seminarteilnehmer als Kurzübersicht (Gliederung, stichwortartige Aufstellung, Zusammenfassung) und ist am ersten Veranstaltungstag in einer Ausfertigungsanzahl, die dem Teilnehmerkreis entspricht,  mitzubringen. Bitte legen Sie bei Abgabe Ihrer beiden Seminararbeiten ein Exemplar des Thesenpapiers bei.
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Der Vortrag soll mittels Powerpoint (PPS) mittels bereitstehendem Videobeamer und PC technisch unterstützt vorgetragen werden.
Hierzu sind folgende Hinweise zu beachten:
-    Die Präsentation selber mit keinen Animationen oder filmischen sowie visuellen oder audiovisuellen Elementen zu versehen, soweit diese nicht notwendig und erforderlich sind, um rechtliche Sachverhalte zu erläutern oder zu vertiefen.
-    Dabei soll auch darauf geachtet werden, dass aus beleuchtungstechnischen Gründen der schwarze, schlagwortartig im Sinne eines Überblicks gewählte Text auf einem weißen Hintergrund erscheint.
-    Die Seitenzahl der Präsentation soll  der Anforderung gemäß, den Vortrag auf 10 bis maximal 15 Minuten zu beschränken, 12 Seiten grundsätzlich nicht überschreiten.
-   Als empfehlenswertes Transportmedium für die PPS-Datei wird ein USB-Stick empfohlen.
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Seminarteilnahme und Häusliche Hausarbeiten nach § 21 StudPrO
(Satzung der Universität Tübingen für den Schwerpunktbereich Rechtswissenschaften v. 10.3.2003 i.d.jeweils gültigen Fassung):

In den Fällen, in denen der Studierende zugleich eine Häusliche Arbeit nach § 21 I S. 2 StudPrO als Seminararbeit erbringen will, ist dies nur möglich, wenn der Ablieferungszeitpunkt der Häuslichen Arbeit vier Wochen vor dem Seminartermin liegt. Hierfür gelten ausschließlich die Vorschriften der StudPrO in Verbindung mit dem Hinweisblatt zur Häuslichen Arbeit (darin u.a. verbindliche Regeln zum Umfang und zur Formatierung, ferner zur Notwendigkeit der Abgabe einer elektronischen Fassung an das Prüfungsamt enthalten sind) und dem diesbezüglichen Antrag auf Zuteilung der häuslichen Arbeit.

Die Note für die Hausarbeit gemäß § 21 III S. 1 StudPrO i.V.m. § 15 JAPrO kann von derjenigen der Seminarteilnahme abweichen. Eine reformatio in pejus bezüglich der Hausarbeit ist infolge ihrer unabhängigen Bewertung ausgeschlossen; umgekehrt kann die Bewertung der Seminararbeit mit Blick auf den mündlichen Vortrag und die Beantwortung der im Verlauf des Seminars diskutierten Fragestellungen u.a. besser, aber auch schlechter ausfallen, also von der Benotung der Häuslichen Arbeit abweichen. Die Benotungen derHäuslichen Arbeit und der Seminarteilnahme sind mithin von einander unabhängig.

Seminarschein: Die Seminarteilnahme und ihre Bewertung werden erst im Anschluss an die Bekanntgabe der Benotung der Häuslichen Arbeit durch das Prüfungsamt bescheinigt.
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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwalt Professor Dr. Norbert P. Flechsig, Raitengasse 7, 73630 Remshalden, Telefon 07151 970000; Fax 970001; E-Mail: attorney@flechsig.biz; Internet: www.flechsig.biz

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