FLECHSIG


[1309-2006-12-08]
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Tübingen

Professor Dr. Dr. h.c. Georg Sandberger
Professor Dr. Norbert P. Flechsig
Professor Dr. Thomas Sambuc LL.M.

Seminar im WS 2006/7

Zum Eigentumsrecht an geistigen Schöpfungen -
versus Markenrecht und Geschmacksmusterschutz

Begriff und Inhalt des geistigen Eigentums
Termin:    Ganztags am Freitag, dem 16. Februar 2007 - Wilhelmstraße 7, II. Stock, Raum 237 (neben dem Dekanat).

Beginn: 9:00 c.t. bis ca. 17 Uhr
Eignung:     5. Semester ff. - Lehrveranstaltung i.S. von § 8 Abs. 2 lit. b JAPrO / § 9 Abs. 2 Nr. 3 JAPrO 2002 und § 4 Abs. 1 lit. b, Abs. 2 PromO.

Referate:
I.     Grundlagen des Rechts am geistigen Eigentum
  1. Die Rechtfertigung des geistigen Eigentums bei Thomas Hobbes “Leviathan” (1650) sowie bei John Locke in "The Second Treatise of Civil Government - V. Of Property (1690)" und "An Essay Concerning Human Understanding" - Andreas Lohbeck - wird im SS 2007 gehalten
  2. Das Eigentum in der Rechtsphilosophie bei Gustav Radbruch (Rechtsphilosophie [1932/1973] § 18: Das Eigentum) und Carl Schmitt - Hanna Vogler
  3. Art. 14 GG und Schutz des geistigen Eigentums - Inhalt und Umfang des geistigen Eigentums in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Christian Ellinger
  4. Utilitaristische Elemente des geistigen Eigentums im deutschen Urheberrecht und ihre Entsprechung in europäischen Rechtsordnungen - Schrankenrechte und ihr geschütztes Rechtsgut - dargestellt am Beispiel des Zitatrechts in England, Frankreich und Deutschland und nach den Vorgaben der Informationrichtlinie - Robert  Reisch
  5. Persönlichkeitsrecht des ausübenden Künstlers in England und in Deutschland - Jasmin Braun
  6. Grenzen der 'Nachahmung' von Werken in urheberrechtlicher Sicht - Freie Benutzung in Beziehung auf Sprachwerke, dargestellt an der epischen Form des Romans - Carmen Müller
  7. Kunstfreiheit und Urheberschutz im Spannungsverhältnis - dargestellt an den Tatbeständen der Bearbeitung und des Zitatrechts -  Wolfgang Zwengel
  8. Haftung für Metatags - Alexander Silic
II.     Urheberrecht versus Markenrecht und Geschmacksmusterrecht
  1. Grenzen und Möglichkeiten des Designschutzes aufgrund von § 3 II Nr. 1 und 3 MarkenG und von Art. 7 e) i) und iii) Gemeinschaftsmarken-VO - Abgrenzung von Gemeinschaftsgeschmacksmustern und Gemeinschaftsmarken. - Sina Alkov
  2. Unterscheidungskraft bei dreidimensionalen Marken nach deutschem und EU-Recht - Die dreidimensionalen Marke in der Rechtsprechung des BGH (Porsche-Boxster, Urteil vom 15.12.2005 - I ZR 33/04) und des EuGH (EuGH, Urteil vom 18.06.2002 - Rs. C-299/99, GRUR Int. 2002, 842 - Philips/Remington; EuGH, Urteil vom 08.04.2003 - Rs. C-53/01, C-54/01, C-55/01, GRUR Int. 2003, 632 - Linde, WinWord, Rado) - frei
  3. Farbmarkenschutz nach deutschem Markengesetz und Farbmarke nach Europäischem Recht (EuGH, Urteil vom 06.05.2003 - Rs. C-104/01, GRUR Int. 2003, 638 - Libertel; EuGH, Urteil vom 24.06.2004 - Rs. C-49/02, GRUR Int. 2004, 846 - Heidelberger Bauchemie; EuGH, Urteil vom 21.10.2004 - Rs. C-447/02 P, GRUR Int. 2005, 227 - Orange) - frei.
  4. Nachahmungsschutz nach § 4 Nr. 9 UWG - wettbewerbsrechtlicher Sondertatbestand oder ergänzender Leistungsschutz? - Damaris Schmidt
  5. Verletzung der Markenrechte durch Warentransit - Alexander Nemzov
  6. Markenschutz und Freiheit der Berichterstattung - Die redliche Benutzung von Markennamen in den Medien - Amelie C. Winkhaus.
Hinweis: Weitere Themen können bei Bedarf gerne gestellt werden.

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Bedingungen der Ausarbeitung der Seminararbeit:

Die Arbeit sollte grundsätzlich nicht mehr als 20 Seiten umfassen (ca . 1/4 Korrekturrand, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5, üblicher Buchstabenabstand), der Vortrag bzw. die Präsentation insgesamt maximal 20 Minuten! betragen. Bitte geben Sie Ihre gedruckte Seminararbeit in zweifacher Ausfertigung 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ab und zusätzlich eine Digitalkopie (pdf) an die Adresse Attorney@t-online.de, die auf der Homepage der Universität gespeichert wird.

In Ergänzung dazu bitten wir um die Erstellung eines Thesenpapiers, das höchstens 2 DIN A 4-Seiten umfassen sollte. Dieses Thesenpapier dient für alle anderen Seminarteilnehmer als Kurzübersicht (Gliederung, stichwortartige Aufstellung, Zusammenfassung) und ist am ersten Veranstaltungstag in einer Ausfertigungsanzahl, die dem Teilnehmerkreis entspricht,  mitzubringen. Bitte legen Sie bei Abgabe Ihrer beiden Seminararbeiten ein Exemplar des Thesenpapiers bei.

Der Vortrag soll mittels Powerpoint und Videobeamer technisch unterstützt vorgetragen werden.
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Seminarteilnahme und Häusliche Hausarbeiten nach § 21 StudPrO
(Satzung der Universität Tübingen für den Schwerpunktbereich Rechtswissenschaften v. 10.3.2003 i.d.jeweils gültigen Fassung):

In den Fällen, in denen der Studierende zugleich eine Häusliche Arbeit nach § 21 I S. 2 StudPrO als Seminararbeit erbringen will, ist dies nur möglich, wenn der Ablieferungszeitpunkt der Häuslichen Arbeit vier Wochen vor dem Seminartermin liegt. Hierfür gelten ausschließlich die Vorschriften der StudPrO.

Die Note für die Hausarbeit gemäß § 21 III S. 1 StudPrO i.V.m. § 15 JAPrO kann von derjenigen der Seminarteilnahme abweichen. Eine reformatio in pejus bezüglich der Hausarbeit ist infolge ihrer unabhängigen Bewertung ausgeschlossen; umgekehrt kann die Bewertung der Seminararbeit mit Blick auf den mündlichen Vortrag und die Beantwortung der im Verlauf des Seminars diskutierten Fragestellungen u.a. besser, aber auch schlechter ausfallen, also von der Benotung der Häuslichen Arbeit abweichen. Die Benotungen derHäuslichen Arbeit und der Seminarteilnahme sind mithin von einander unabhängig.

Seminarschein: Die Seminarteilnahme und ihre Bewertung werden erst im Anschluss an die Bekanntgabe der Benotung der Häuslichen Arbeit durch das Prüfungsamt bescheinigt.
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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Rechtsanwalt Professor Dr. Norbert P. Flechsig, Raitengasse 7, 73630 Remshalden, Telefon 07151 970000; Fax 970001; E-Mail: attorney@flechsig.biz; Internet: www.flechsig.biz

Rechtsanwalt Professor Dr. Thomas Sambuc, LL.M,, LIECHTENSTEIN.KÖRNER.PARTNER, Heidehofstraße 9, D-70184 Stuttgart, E-Mail: info@lkpa.de; Telefon 0711 48979-0; Fax: 4897935

Professor Dr. Dr.h.c. mult. Georg Sandberger, Universitätskanzler a.D., Hakenweg 35, 72070   Tübingen , E-Mail  georg.sandberger@t-online.de

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