FLECHSIG


Broadcasting Law/Rundfunkrecht

Advisory capacity in the approval of a radio and TV broadcasting company under media law, cable and satellite distribution agreements and media concentration procedures requires deep knowledge of public law, especially in the field of broadcasting constitutional law.



Das Wissen um die rundfunkrechtlichen Rechtsgrundlagen ist die Grundlage jeglicher Beratung im Bereich des Medienrechts des Rundfunks. Dem dient der Aufbau einer diesbezüglichen Datenbank, in die insbesondere die
Rundfunkstaatsverträge

eingestellt sind. Eine umfassende Sammlung der aktuellen Gesetzestexte zum europäischen, nationalen und internationalen Rundfunkrecht steht als eBook zur Verfügung. Hierin sind insbesondere sämtliche Rundfunkstaatsverträge des Bundes und der Länder eingestellt. Das eBook zum Äußerungsrecht des Rundfunks, Band II, weist darüber hinaus lückenlos die Rechtsprechung u.a. des BVerfG, des BVerwG, des BGH, des EuGH, des EuGHfMR zu den Medienfreiheiten aus. Band I und II bieten einen umfassenden Überblick zu Inhalt, Umfang und Grenzen journalistischer Berichterstattung. 



Im Sommer 2002 erscheint im Verlag C.H.Beck, München, der Kommentar zum Rundfunkstaatsvertrag, herausgegeben von Werner Hahn, Justitiar des NDR, Hamburg, und Thomas Vesting, Universität Augsburg. Ich habe hierzu die folgenden Bestimmungen des RfStV kommentiert:
§   9 Informationspflicht, zuständige Behörden
§ 10 Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen
§ 31 Sendezeit für unabhängige Dritte
§ 32 Programmbeirat (zusammen mit Prof. Dr. Helge Rossen-Stadtfeld)
§ 33 Richtlinien
§ 42 Sendezeit für Dritte


Kommentar zur SWR-Staatsvertrag

Einen guten Einblick in die verfassungsrechtliche Struktur einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gibt der von mir herausgegebene Kommentar zur SWR-Staatsvertrag, der im jahre 1997 im Nomos-Verlag erschienen ist. Das Vorwort und die Beschreibung der Entwicklung des Rundfunks im Südwesten Deutschlandsas Inhaltsverzeichnis lassen den Umfang des Kommentars erkennen.



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