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FLECHSIG



Broadcasting Law/Rundfunkrecht

Advisory capacity in the approval of a radio and TV broadcasting company under media law, cable and satellite distribution agreements and media concentration procedures requires deep knowledge of public law, especially in the field of broadcasting constitutional law.



Das Wissen um die rundfunkrechtlichen Rechtsgrundlagen ist die Grundlage jeglicher Beratung im Bereich des Medienrechts des Rundfunks. Dem dient der Aufbau einer diesbezüglichen Datenbank, in die insbesondere die Rundfunkstaatsverträge
eingestellt sind. Eine umfassende Sammlung der aktuellen Gesetzestexte zum europäischen, nationalen und internationalen Rundfunkrecht steht als eBook zur Verfügung. Hierin sind insbesondere sämtliche Rundfunkstaatsverträge des Bundes und der Länder eingestellt. Das eBook zum Äußerungsrecht des Rundfunks, Band II, weist darüber hinaus lückenlos die Rechtsprechung u.a. des BVerfG, des BVerwG, des BGH, des EuGH, des EGMR zu den Medienfreiheiten aus. Band I und II bieten einen umfassenden Überblick zu Inhalt, Umfang und Grenzen journalistischer Berichterstattung. 



Zur Kommentierungen vgl. im Verlag C.H.Beck, München, der Kommentar zum Rundfunkstaatsvertrag, 4. Aufl. 2018, herausgegeben in der Erstauflage von Werner Hahn, Justitiar des NDR, Hamburg, und Thomas Vesting, Universität Augsburg, jetzt Reinhart Binder, Datenschutzbeauftragter des ZDF/WDR/BR/SR und Deutschlandradio und Thomas Vesting, Universität Frankfurt am Main.

Ich habe hierzu die folgenden Bestimmungen des RfStV seit der 1. bis 3./4. Auflage kommentiert; ab dem 7.11.2020 Medienstaatsvertrag (MStV), GVBl. Baden-Württemberg 2020, 457 – siehe hierzu  auch die medienrechtlichen Grundlagen aktualisiert.

§ 4 MStV Informationspflichten, Verbraucherschutz (§ 9b RfStV Verbraucherschutz)

 

§ 5 MStV Auskunftsrechte (§ 9a RfStV Informationsrechte)


§ 6 MStV Sorgfaltspflichten (§ 10 RfStV Berichterstattung, Informationssendungen, Meinungsumfragen

 

§ 16 MStV Auskunftspflicht und zuständige Behörden nach dem Europäischen Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen  (§ 9 RfStV: Informationspflicht, zuständige Behörden)


§ 68 MStV Sendezeit für Dritte (§ 42 RfStV Sendezeit für Dritte)

 

(Die bis zur 3./4. Auflage des RfStV kommentierten § 31 Sendezeit für unabhängige Dritte

§ 32 Programmbeirat und § 33 Richtlinien werden von anderen Kollegen weitergeführt.)

 


 

Kommentar zur SWR-Staatsvertrag

Einen guten Einblick in die verfassungsrechtliche Struktur einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt gibt der von mir herausgegebene Kommentar zur SWR-Staatsvertrag, der im Jahre 1997 im Nomos-Verlag erschienen ist. Das Vorwort und die Beschreibung der Entwicklung des Rundfunks im Südwesten Deutschlands sowie das Inhaltsverzeichnis lassen den Umfang des Kommentars erkennen.



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